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Frequently asked questions
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MUNDHYGIENE KRANKENKASSE
Ja, das ist möglich, jedoch hängt es von der Art der Behandlung und dem jeweiligen Zahnarzt ab. Wenn du die Mundhygiene bei einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt in Anspruch nimmst, musst du zunächst die Rechnung selbst bezahlen.
Anschließend kannst du die Kosten zur Erstattung bei deiner zuständigen Krankenkasse einreichen. Es ist wichtig, alle Unterlagen und Quittungen sorgfältig aufzubewahren, um den Erstattungsprozess zu erleichtern.
Stelle sicher, dass du dich im Voraus über die spezifischen Richtlinien deiner Krankenkasse informierst, um keine Überraschungen zu erleben. Deine Mundgesundheit ist wichtig – nutze die Möglichkeiten der Kostenerstattung und investiere in dein Lächeln!
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